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Kommunikationsmedien & Softwareentwicklung

Allgemeine Verkaufs- und Lizenzbedingungen

der xytec GmbH; Duisburg

Stand Mai 2006


I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen zwischen der xytec GmbH, Zum Wassergraben 2, 47269 Duisburg, nachfolgend xytec genannt, und ihren Vertragspartnern (Kunden). Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. xytec behält sich vor, die AGB im zumutbaren Umfang zu ändern. Geänderte AGB erlangen Gültigkeit mit ihrer Veröffentlichung unter der Internetadresse http://www.xytec.de für alle ab diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Leistungen der xytec. Die unter der angegebenen Adresse jeweils abrufbar gehaltenen gültigen AGB können auch jederzeit ausgedruckt werden.

2. Einkaufsbedingungen des Kunden der xytec verpflichten xytec nur, wenn sie zuvor schriftlich anerkannt werden.

 

II. Leistungsverpflichtung

1. Der Umfang der vertraglich von xytec geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen (auch online geschlossenen) Einzelverträgen, insbesondere Lizenzvereinbarungen, sowie den in diesem Zusammenhang getroffenen Absprachen. Soweit kein gesonderter Einzelvertrag geschlossen wurde, ergibt sich die Leistungsverpflichtung der xytec aus der Leistungsbeschreibung bzw. aus der Auftragsbestätigung, welche auch per eMail erfolgen kann.

2. xytec behält sich vor, von geschlossen Verträgen bis zur Erbringung der von xytec geschuldeten Leistungen oder Lieferungen zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde nur das Recht, bereits von ihm erbrachte Leistungen erstattet zu bekommen; darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

3. Ist der Vertragspartner der xytec eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abgeschlossen hat, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so steht diesem Kunden ein Widerrufsrecht nach § 361 a des Bürgerlichen Gesetzbuches zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten, aber schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der gelieferten Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt bei Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Kunden und bei sonstigen Leistungen am Tage des Vertragsasschlusses.

4. Es besteht kein Widerrufsrecht bei dem Erwerb (Lizenzierung) von digitalen Inhalten aller Art aus den Bereichen Fotographie, Illustration, Audio, Video, Animation, Typographie und auch Software, welche Online übersandt werden. Sofern derartige Inhalte dem Kunden auf einem Datenträger Offline übersandt werden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der gelieferte Datenträger vom Kunden entsiegelt worden ist.

5. Ein Widerrufsrecht erlischt in jedem Fall, wenn die Leistungen der xytec vom Kunden in Anspruch genommen werden oder digitale Inhalte auf seinem Rechner (Arbeitsspeicher genügt) abgelegt werden. In diesem Fall verbleibt es bei den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.

 

III. Rechtserwerb des Kunden

1. Der von xytec registrierte Kunde kann die ihm durch xytec angebotenen Inhalte herunterladen oder sich On-/Offline zusenden lassen und nach Bezahlung in dem Umfang nutzen, der ihm in der gesondert geschlossenen Lizenzvereinbarung gestattet wird. Die vor Herunterladen oder Übersendung der Inhalte angezeigten Nutzungsbedingungen bestimmen den Umfang der von xytec eingeräumten Nutzungsrechte. Jede andere, hiervon abweichende oder darüber hinausgehende Nutzung (z.B. Folgenutzung) ist ausgeschlossen. Bei einem Offline-Versand sind die zusammen mit dem Datenträger gelieferten Lizenzbedingungen zu beachten.

2. Sollten keine gesonderten Lizenzbedingungen vereinbart werden oder unwirksam sein, erhält der Kunde ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke, Vermietungsrechte sind ausgenommen.

3. Nutzt der Kunde die lizenzierten Inhalte in anderer als der ihm gestatteten oder in sonst rechtswidriger Weise, und wird xytec daraufhin von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde xytec von diesen Ansprüchen durch Geldzahlung frei.

 

IV. Lieferung

Wenn ein Offline-Versand vereinbart wird, dann erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung den Betrieb von xytec bzw. das Lager verlassen hat und an den Beförderer übergeben worden ist. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wird.

 

V. Zahlung

1. Das an xytec zu leistende Entgelt wird, wenn nicht anders vereinbart, sofort mit Vertragsschluss fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist xytec berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleistungsgesetzes vom 09.06.1998 (BGBl I, 1242) zu verlangen. Der Kunde kommt bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit in Verzug, wenn a) die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt war, b) xytec den Kunden nach Fälligkeit mahnt oder c) auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung der xytec. Der Kunde hat auf Verlangen den Rechnungserhalt und das Datum des Erhalts schriftlich zu bestätigen.

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, das von ihm zu leistende Entgelt von dem Zeitpunkt an mit 8 % p.a. zu verzinsen, von welchem er die Leistung der xytec nutzen kann, sofern und solange dieses Entgelt nicht gestundet ist.

3. Alle Forderungen xytec`s werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder xytec Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. xytec ist in diesen Fällen auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.

4. Enthalten Preise der xytec keine Angaben zur Mehrwertsteuer, dann gilt der genannte Preis gegenüber Letztverbrauchern als Bruttopreis und gegenüber Kaufleuten als Nettopreis.

 

VI. Aufrechnung

Die Aufrechnung mit von xytec bestrittenen Gegenansprüchen des Kunden ist nicht zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden insoweit zu, als es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Soweit xytec dem Kunden Datenträger, Hardware oder sonstige Sachen (Waren) liefert, bleiben diese Waren das Eigentum von xytec (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bei gewerblichen Kunden: bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichem Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. Nr. 3 auf xytec übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.

3. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an xytec abgetreten; xytec nimmt die Abtretung an. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfange zur Sicherung der xytec wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht von xytec verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

4. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Wiederveräußerung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf durch xytec einzuziehen. xytec wird von dem Widerrufsrecht nur aus wichtigem Grunde Gebrauch machen.

5. Zur Abtretung der Forderungen - einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken - ist der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von xytec berechtigt, es sei denn, er erlangt endgültig den vollen Gegenwert der Forderung. Auf Verlangen von xytec ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an xytec zu unterrichten- sofern xytec dies nicht selbst tut- und xytec die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

6. Sofern xytec den Eigentumsvorbehalt geltend macht, gilt das nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn xytec dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag mit xytec nicht erfüllt.

7. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Kunde xytec unverzüglich benachrichtigen.

8. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherungen die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, wird xytec auf Verlangen des Kunden die Freigabe von Sicherheiten erklären.

 

VIII. Gewährleistung

 

A    Lieferung von Datenträgern u.a. (Waren)

Für Mängel an Warenlieferungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet xytec wie folgt:

1. Sofern die Vorlieferanten von xytec gegenüber dem Kunde eine Gewährleistung übernehmen, ist die Übernahme der Gewährleistung durch xytec ausgeschlossen.

2. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerks oder des Lagers.

3. Mängel - auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften - sind unverzüglich nach Entdecken unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung schriftlich zu rügen. Rügen offensichtlicher Mängel sind nach Ablauf von 14 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort ausgeschlossen.

Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Kunde ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die bei der vereinbarten Abnahme feststellbar sind.

4. Bei berechtigter unverzüglicher Mängelrüge nimmt xytec die mangelhafte Ware zurück und liefert an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden ist xytec auch berechtigt, den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern.

5. Kommt xytec ihrer Ersatzlieferungs- bzw. Nachbesserungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunde nach seiner Wahl das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu.

6. Gibt der Kunde xytec nicht unverzüglich Gelegenheit, sich von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen Proben der beanstandeten Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

 

B     Erbringung von Dienstleistungen

Soweit xytec für den Kunden Dienstleistungen erbringt, gilt folgendes: Vor der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hat xytec zunächst das Recht, eine eventuell mangelhafte Dienstleistung nachzubessern bzw. erneut zu erbringen.

 

C     Lizenzvereinbarungen

1. xytec gewährleistet, dass lizenzierte digitale Inhalte, insbesondere Software, die Funktions- und Leistungsmerkmale erfüllt, die in der bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibung enthalten sind. Die Produktbeschreibung und die Angabe des gestatteten Verwendungszwecks stellen keine Eigenschaftszusicherung dar. Wenn xytec ausdrücklich bestimmte Produkt-eigenschaften zusichert, dann wird für deren Fehlen verschuldensunabhängig gehaftet. Für Mängelfolgeschäden wird nur gehaftet, soweit sie vom Zweck der Eigenschaftszusicherung erfasst werden.

2. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Benutzung der Lizenz nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen xytec entgegenstehende Rechte oder Schäden Dritter bekannt oder in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind. xytec schließt nur dann Lizenzvereinbarungen, wenn ihr zur Zeit des Vertragsschlusses keine solchen Rechte bekannt sind.

 

D       Allgemeine Haftungsbegrenzung

1. xytec haftet grundsätzlich unter Ausschluss leichter und mittlerer Fahrlässigkeit für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten. Die Haftung ist auf solche unmittelbare typische Schäden und einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die für xytec bei Inanspruchnahme seiner Leistungen vernünftigerweise voraussehbar waren. Sie beträgt bei fahrlässigem Handeln im Einzelfall höchstens das 10fache des jeweiligen Transaktionswertes (netto), aber nicht mehr als 25.000,00 €.

2. Bei Vorliegen von nur leichter Fahrlässigkeit haftet XYTEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch XYTEC oder deren Erfüllungsgehilfen. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt und beträgt ebenfalls im Einzelfall höchstens das 10fache des jeweiligen Transaktionswertes (netto) aber nicht mehr als 25.000,00 €.

3. Mängelansprüche verjähren spätestens drei Monate nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch xytec. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichtet xytec nicht auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Im übrigen verjähren alle Ansprüche gegen xytec gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Jahr nach Gefahrenübergang der Waren und Leistungen auf den Kunden, es sei denn, die gesetzlichen oder die hier vereinbarten Verjährungsfristen sind kürzer oder zwingend länger.

4. xytec haftet nicht für die Inhalte von Websites dritter Anbieter, auf die xytec verlinkt oder dem Kunden in sonstiger Weise einen Zugang verschafft hat. Für fremde Inhalte, die auf eigenen Rechnern der xytec bereitgehalten werden, haftet xytec nur, wenn sie diese Inhalte kennt. Ein Kennenmüssen steht dem nicht gleich. Die Haftung ist auf technisch mögliche und zumutbare Handlungen beschränkt.

5. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

6. xytec haftet für Datenverluste des Kunden, wenn xytec oder ihre Erfüllungsgehilfen diese Datenverluste grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben und der Kunde durch zumindest tägliche Datensicherung sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7. Die vertragliche und ausservertragliche Haftung der xytec richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden Abschnitten. Eine zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

 

IX. Datenschutzrechtliche Einwilligung

Der Kunde willigt darin ein, dass die von ihm über das Internet eingegebenen oder xytec in sonstiger Weise mitgeteilten personenbezogenen Daten von xytec erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um eine Vertragsdurchführung zu ermöglichen und in diesem Rahmen auch an hiermit von xytec beauftragte Personen oder Unternehmen übermittelt werden können.

 

X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in Duisburg.